Pappel

Pappeln [Quelle: FNR]

Pappeln und Weiden gehören ebenso wie Birken, Erlen und Robinien zu den Baumarten, die durch Schnellwüchsigkeit und hohe Holzerträge gekennzeichnet sind. Synonym werden auch die Begriffe Feldholz/-gehölze, Energieholz/-gehölze, Plantagenholz/-gehölze und Short Rotation Coppice (SRC) verwendet.

Im landwirtschaftlichen Sinne handelt es sich um Dauerkulturen, die nach bisherigen Erfahrungen mindestens 20 bis 30 Jahre genutzt werden können. Die Bewirtschaftung erfolgt im Kurzumtrieb, d. h. in forstwirtschaftlich kurzen Ernteintervallen (Umtriebszeiten) von 2 bis 10, maximal 20 Jahren. Nach der Ernte treiben die Bäume mit mehreren Trieben wieder aus dem verbleibenden Stock aus.

In der Landwirtschaft werden Pappeln und Weiden als Rein- oder Mischkultur auf geschlossenen Flächen oder in Reihen (Agroforst- bzw. Alley-Cropping-Systeme) angebaut. Hierfür werden überwiegend stillgelegte Flächen genutzt. Diese Flächen gelten trotz Bewirtschaftung rechtlich als stillgelegt, sofern für diese Flächen Zahlungsansprüche für die einheitliche Betriebsprämie angemeldet worden sind (EU-Verordnung (EG) Nr. 1782/2003).

Werden schnellwachsende Baumarten wie Pappeln und Weiden mit einer Umtriebszeit von maximal 20 Jahren auf diesen Flächen angebaut, werden diese Flächen nach dem Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des BMELV rechtlich nicht zu Wald (BGBl. I, Nr. 18 vom 24.04.2006 und landesspezifische Regelungen).

Der Landwirt erhält für diese Flächen im Allgemeinen weiterhin die Betriebsprämie. Die so genannte Energiepflanzenprämie, die für den Anbau von schnellwachsenden Baumarten auf nicht stillgelegten Flächen beantragt werden kann, wird dann nicht gewährt.

Weitere Daten und Informationen zu Anbau, Ernte, Lagerung und Energieerträgen finden Sie in der KTBL-Datensammlung Energiepflanzen im Internet oder Sie bestellen sich die Veröffentlichung über den KTBL-Online-Shop.

 

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