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Archiv - Nachricht

09.06.08

Forschungsf�rderung bei nachwachsenden Rohstoffen gesichert

F�rderprogramm des BMELV durch EU-Kommission genehmigt

"Die EU-Kommission hat das F�rderprogramm Nachwachsende Rohstoffe f�r weitere sieben Jahre genehmigt. Damit haben wir eine stabile Grundlage f�r die Forschungsf�rderung in dieser wichtigen Zukunftsbranche, in der nach wie vor gro�er Forschungsbedarf besteht," �u�erte Gert Lindemann, Staatssekret�r im Bundesministerium f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) anl�sslich des gr�nen Lichts der EU-Kommission.

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Damit k�nnen auch in Zukunft Forschungseinrichtungen, Unternehmen und andere Institutionen F�rdermittel erhalten, wenn sie Forschung und Entwicklung betreiben oder Fachinformation zu nachwachsenden Rohstoffen bereitstellen wollen. Als erfreuliche Neuerung verwies der Staatssekret�r auf die nunmehr auch m�gliche F�rderung von Prototypen mit kommerziellem Charakter sowie von Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Damit werde insbesondere bei der stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe eine wichtige L�cke bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis geschlossen.

Das Programm "Nachwachsende Rohstoffe" ist die F�rdergrundlage f�r vom BMELV unterst�tzte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur chemisch-technischen und/oder energetischen Verwendung von Industriepflanzen in Deutschland. Dar�ber hinaus l�sst es auch Projekte zur Fach- und Verbraucherinformation zu. Betreut und abgewickelt wird das Programm seit nunmehr 15 Jahren vom Projekttr�ger des BMELV, der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR).

Die jetzt erfolgte Genehmigung war n�tig, weil die EU-Kommission Ende 2006 ihren neuen Gemeinschaftsrahmen f�r Forschung, Entwicklung und Innovation beschlossen hatte. Der gibt vor, wie die Mitgliedstaaten entsprechende Projekte f�rdern k�nnen, ohne gegen die Beihilferichtlinien der EU zu versto�en.

Das F�rderprogramm steht als Download auf http://www.fnr-server.de/ftp/pdf/literatur/pdf_333-brosch_foerderprogramm_bmelv_end.pdf - Literatur zur Verf�gung. Es kann auch in gedruckter Form �ber die FNR bezogen werden.

VON: � BUNDESMINISTERIUM F�R ERN�HRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

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