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Im Rahmen der europ�ischen Agrarpolitik wurde die Einf�hrung einer Energiepflanzenpr�mie von 45 Euro/ha beschlossen. Diese Ma�nahme ist bereits seit 2004 wirksam. Die Pr�mie wird f�r alle Basisfl�chen gew�hrt, die der Produktion von Pflanzen f�r energetische Zwecke (W�rme, Strom, Treibstoff) dienen, nicht aber f�r den Anbau auf Stilllegungsfl�che.
Der Anbau von Energiepflanzen auf Stilllegungsfl�chen ist bei Erhalt der Stilllegungspr�mien m�glich.
Auf Bundesebene wird Betreibern von Biomasseanlagen zur Stromerzeugung bereits seit Jahren eine gesicherte Stromverg�tung und ein gesicherter Netzzugang durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert. Mit der Novellierung des EEG 2004 wurde erstmals ein spezieller Bonus f�r den Einsatz von landwirtschafltich erzeugter Biomasse zur Stromgewinnung eingef�hrt. Damit habe sich die Voraussetzungen f�r den Anbau von Energiepflanzen entscheidend verbessert.
Der heutige Kraftverkehr ist weltweit vom knapper werdenden Erd�l abh�ngig und gilt als einer der Hauptverursacher des anthropogenen Treibhauseffekts.
Um dem entgegenzusteuern hat die Europ�ische Union in einer�Richtlinie den zuk�nftigen Anteil von Biokraftstoffen festgelegt. Bis zum Jahr 2010 soll in den Mitgliedsstaaten der EU der Anteil von Biokraftstoffen auf 5,75 Prozent s�mtlicher Kraftstoffe ansteigen.
Zur Erreichung dieser Ziele hat die EU 2003 u.a. beschlossen, dass die Mitgliedstaaten Biokraftstoffe von der Mineral�lsteuer befreien k�nnen.�In Deutschland wird seit August 2006 die Mineral�lsteuerbefreiung stufenweise wieder abgebaut, um einer �berf�rderung gegen�ber anderen Kraftstoffen vorzubeugen.
Mehr Informationen zur Besteuerung und Beimischung von biogenen Kraftstoffen finden Sie hier.
Zudem f�rdert der Bund durch das Marktanreizprogramm �Erneuerbare Energie� oder durch Darlehen der KfW Endverbraucher.
Weitere Informationen zur Bundesf�rderung finden Sie hier.Aber auch auf L�nderebene wird viel getan, um den Einsatz von Biomasse und die Nutzung von�Erneuerbaren Energien zu unterst�tzen.
Informationen zur Landesf�rderungen finden Sie hier.