Gesetze und Verordnungen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben. Es ist erstmalig 2000 in Kraft getreten und wurde in den Jahren 2004 und 2009 angepasst.

Im Jahr 2011 hat die Bundesregierung das EEG erneut novelliert, um es gemäß den politischen Zielen und den aktuellen Marktentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzupassen. Das neue EEG wird zum 1. Januar 2012 in Kraft treten und für alle ab diesem Zeitpunkt in Betrieb gehenden Biomasseanlagen die gesetzliche Grundlage sein. Anlagen, die bis zum 31.12.2011 ans Netz gehen, unterliegen weiterhin den Regelungen des EEG 2009

Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind

  • die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz/ Umweltschutz/ nachhaltige Entwicklung und
  • die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf 35 Prozent.

Die Vergütungshöhe nach dem EEG ist je nach verwendeter Biomasse sowie Anlagenleistung unterschiedlich. Der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre inkl. dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. Die Höhe der Grundvergütung sowie die der Boni reduziert sich jährlich bezogen auf die im Vorjahr gewährte Vergütung (Degression).

Der Betreiber einer EEG-Anlage ist verpflichtet, dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) bis zum 28. Februar eines jeden Jahres die entsprechenden Daten für die "Endabrechnung" des Vorjahres vorzulegen.

Die Gesetzestexte zum EEG sowie weitere Publikationen zum EEG können Sie hier herunterladen:

Die Clearingstelle hat 2007 ihre Arbeit aufgenommen und hat den gesetzlichen Auftrag, Streitigkeiten und Anwendungsfragen zum EEG zu klären. Auf der Internetpräsenz der Clearingstelle EEG findet sich eine umfangreiche Sammlung von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, gerichtlichen Entscheidungen sowie Studien, Gutachten und Papieren zum EEG.

 

Vergütung für Strom aus Biomasse nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009

 

Bei Anlagen nach dem EEG 2009 (Inbetriebnahme bis 31.12.2011) wird die Grundvergütung durch verschiedene kumulative Boni ergänzt, die z.B. als Technologie-, KWK-, Gülle-, Nawaro-, Luftreinhaltungs- oder Landschaftspflege-Bonus gewährt werden. Für die Inanspruchnahme der Boni ist in bestimmten Fällen auch ein Umweltgutachten erforderlich. Das Umweltgutachten berechtigt z.B. zur Beanspruchung des Nawaro-, Gülle-, Landschaftspflege- und KWK-Bonuses. Bei der Prüfung durch die Umweltgutachter werden Zählerstände, Einsatzstofftagebuch, Liefer- und Wiegescheine sowie Rechnungen geprüft. Außerdem werden die Rohstoffe zur Stromerzeugung mit der Eigenerzeugung des Betriebes abgeglichen und eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.

Die gewährten Boni sind ebenso wie die Grundvergütung nach Anlagengröße gestaffelt. Die jährliche Degression beträgt 1% (Grundvergütung und Boni).
Einen Überblick hierzu gibt die nachfolgende Tabelle.

 Vergütungshöhe in ct/kWh

 2010              

      2011             

Grundvergütung b

 

 

bis 150 kWel a

11,55

11,44   

150 kWel bis 500 kWel

9,09

9,00   

500 kWel bis 5 MWel

8,17

8,09   

5 MWel bis 20 MWel h

7,71

7,63   

Nawaro-Bonus  a, b, m

 

 

bis 150 kWel

5,94/6,93 c

5,88/6,86 c  

150 bis 500 kWel 

5,94/6,93 c

5,88/6,86 c 

500 kWel bis 5 MWel

3,96 c, d/2,48 e

3,92 c, d/2,46 e  

Gülle-Bonus  a, c, f, k

 

 

bis 150 kWel

3,96

3,92 

150 kWel bis 500 kWel

0,99

0,98 

Landschaftspflegematerial-Bonus a, c, l

 

 

bis 500 kWel

1,98

1,96 

Emissionsminderungs-Bonus a, c, f, n 

 

 

bis 500 kWel

0,99

0,98 

Technologie-Bonus

 

Innovative Anlagentechnik bis 5 MWelb

1,98

1,96 

Gasaufbereitung bis 350 Nm2

1,98 / 0,99g

1,96 / 0,98g

KWK-Bonus b

 

 

bis 20 MWel

2,97 i/1,98 j

2,94 i/1,96 j 

Angaben sind rechtsunverbindlich

(a) auch für Altanlagen gültig (Inbetriebnahme bis 31.12.2008)

(b) kein Anspruch für Strom aus flüssiger Biomasse für Neuanlagen > 150 kWel (ab dem 01.01.2009)

(c) für Biogasanlagen

(d) für Verbrennung von Kurzumtriebsholz und Landschaftspflegematerial

(e) beim Einsatz von sonstigem Nawaro-Bonus fähigem Holz

(f) kein Anspruch für Anlagen, die Gas aus einem Gasnetz einsetzen

(g) für Anlagen mit Gasaufbereitung zu Biomethan ab 350 bis max. 700 Nm³/h

(h) nur für Stromerzeugung mit KWK

(i) für Altanlagen (anteilig bis 500 kWel) und Neuanlagen, deren Wärmenutzung die Anforderungen der 2. EEG-Novelle erfüllen

(j) für Altanlagen, deren Wärmenutzung nicht den Anforderungen der 2. EEG-Novelle entspricht

(k) erhöht den Nawaro-Bonus bei ständigem Wirtschaftsdünger-Einsatz von mind. 30 Masse-%

(l) erhöht den Nawaro-Bonus bei ständigem Landschaftspflegematerial-Einsatz von mind. 50 Masse-%

(m) beim Einsatz von Nawaro (Positivliste III); kompatibel mit pflanzlichen Nebenprodukten (Positivliste V); Voraussetzung für Neuanlagen nach BImSchG: gasdichtes Gärrestelager und zusätzlich Gasverbraucher

(n) Erhöhung der Grundvergütung für Anlagen nach BImSchG bei Einhaltung der entsprechenden Formaldehydgrenzwerte nach Emmissionsminimierungsgebot der TA Luft

 

Vergütung für Strom aus Biomasse nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012

 

Für Biomasseanlagen, die ab 2012 in Betrieb gehen, wird es neben der gestaffelten Grundvergütung zwei Rohstoffvergütungsklassen geben. So sind in Klasse 1 u. a. die nachwachsenden Rohstoffe und in Klasse 2 ökologisch vorteilhafte Einsatzstoffe (z.B. Gülle oder Landschaftspflegematerial) eingeteilt. Boni werden für Bioabfallvergärungsanlagen und Anlagen zur Biomethanproduktion gewährt und es gibt eine Sondervergütung für sogenannte Güllekleinanlagen.
Weiterhin werden durch diese Novellierung Anforderungen hinsichtlich verpflichtender Wärmenutzung und der Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn geregelt. Die Nachweispflicht der Betreiber umfasst beispielsweise die Dokumentation der Einsatzstoffe und die Prüfung durch einen Umweltgutachter. Um die erneuerbaren Energien an den Markt heranzuführen und eine bedarfsgerechte Stromproduktion anzuschieben, werden optional eine Markt- und eine Flexibilitätsprämie eingeführt.
Die jährliche Degression für Anlagen nach dem EEG 2012 beträgt 2% für die Grundvergütung und die Boni (nicht für die Rohstoffvergütung).

            Vergütungshöhe in ct/kWh

             2012

            2013

Grundvergütung (1), (3)

 

 

 

bis 150 kWel 

14,30

14,01

150 kWel bis 500 kWel

12,30

12,05

500 kWel bis 5 MWel (8)

11,00

10,78

5 MWel bis 20 MWel 

6,00

5,88

Sondervergütung (2)

bis 75 kWel

 25,00

24,50

Rohstoffvergütung (3)

 

 

Einsatzstoff-
vergütungsklasse I

bis 500 kWel

6/6 (4)

6/6 (4)

500 kWel bis 750 kWel

5/2,5 (4)

5/2,5 (4)

750 kWel bis 5 MWel

4/2,5 (4)

4/2,5 (4)

Einsatzstoff-
vergütungsklasse II

 

bis 500 kWel

8

8

500 kWel bis 5 MWel

8/6 (5)

8/6 (5)

Gasaufbereitungsbonus (6)

 

 

 

bis 700 Nm3

3,00

2,94

700 Nm3 bis 1000 Nm3

2,00

1,96

1000 Nm3 bis 1400 Nm3

1,00

0,98

Bioabfallvergärung (7)

 

 

bis 500 kWel

16,00

15,68

500 kWel bis 20 MWel

14,00

13,72

 Angaben sind rechtsunverbindlich

(1) einschließlich Wärmenutzungsverpflichtung, d.h. mindestens 60% des in der Anlage erzeugten Stroms muss in KWK erzeugt werden und die Wärme muss entsprechend Anlage 2 EEG genutzt werden; Ausnahmen: Anlagen mit ≥ 60 Masse-% Gülleeinsatz und Anlagen, die an der Direktvermarktung teilnehmen

(2) Güllekleinanlagen, Einsatz von ≥ 80 Masse-% Gülle/ Mist (ohne Geflügelmist/ Hühnertrockenkot)

(3) Grund- und Rohstoffvergütung nur bei ≤ 60 Masse-% Mais und Getreidekorn

(4) Rinden und Waldrestholz

(5) für Gülle/ Mist 6 ct/kWh bei Anlagen > 500 kWel bis 5 MWel

(6) 700 Nm³/ha (ca. 2,8 MWel). 1000 Nm³/h (ca. 4,0 MWel), 1400 Nm³/h (ca. 5,5 MWel)

(7) ≥ 90 Masse-% Bioabfälle gemäß Bioabfallverordung, mit Einrichtung zur Nachrotte

(8) ab 2014 für Neuanlagen > 750 kWel Vergütung nur noch durch Direktvermarktung 

(9) jährliche Degression von 2% auf Grundvergütung und Boni, nicht auf Rohstoffvergütung

 

Link zu den Förderschwerpunkten.
Kampagne 'Deutschland hat unendlich viel Energie'
Wettbewerb Bioenergiedörfer
Tagung Bioschmierstoffe 2012
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Regionale Bioenergieberatung
Energie für Deutschland
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