Aktionspläne
- Nationaler Biomasseaktionsplan für Deutschland
Der nationale Biomasseaktionsplan (Beitrag der Biomasse für eine nachhaltige Energieversorgung), wurde vom Bundeskabinett im April 2009 beschlossen und dient der Untersetzung des bereits 2005 veröffentlichten europäischen Biomasseaktionsplans.
Der gemeinsam von Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium erstellte Aktionsplan steckt Rahmen und Ziele für einen effizienten und nachhaltigen Ausbau der Bioenergienutzung in Deutschland ab. Er berücksichtigt sowohl die wachsenden Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Biomasseerzeugung und -nutzung als auch Fragen der Ernährungssicherung. Der Biomasseaktionsplan zeigt die Strategien auf, die für einen umweltverträglichen Ausbau der Bioenergie verfolgt werden sollen und welche konkreten Maßnahmen hierfür zu realisieren sind.
Download: Nationaler Biomasseaktionsplan - Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie
Die Bundesregierung kommt mit diesem nationalen Aktionsplan der zentralen Berichtspflicht der EU-Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen nach, nach der die EU-Mitgliedstaaten anhand eines vorgegebenen Musters einen nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie mit Maßnahmen und Ausbaupfaden zur Erreichung des verbindlichen nationalen Ziels vorlegen müssen.
Die Bundesregierung hat am 4. August 2010 den Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie beschlossen. Im Nationalen Aktionsplan führt die Bundesregierung im Detail die bestehenden und geplanten Maßnahmen, Instrumente und Politiken der Bundesregierung zur Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf.
Darin wird davon ausgegangen, dass bis zum Jahr 2020 das verbindliche nationale Ziel von 18% erneuerbaren Energien am Bruttoendenergie-verbrauch sogar mit einem Anteil von 19,6% übertroffen werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen wird für das Jahr 2020 ein Anteil von 38,6% erneuerbaren Energien an der Stromproduktion, 15,5% erneuerbaren Energien im Bereich Wärme/Kälte und ein Anteil von 13,2% im Verkehrsbereich benannt. Bei diesen Ausbauzahlen wie auch bei dem Gesamtwert handelt es sich nicht um neue Ziele der Bundesregierung, sondern um derzeitige Schätzungen.
Download: Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie Energie für Morgen
Das Aktionsprogramm „Energie für morgen - Chancen für ländliche Räume" fasst diverse Maßnahmen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für die verstärkte Bioenergienutzung im ländlichen Raum zusammen. Die Einzelmaßnahmen lassen sich in fünf Bereiche einteilen:- Steigerung des Biomasseangebotes
- Verstärkung und Ausbau der Wissensvermittlung
- Abbau technischer Hemmnisse
- Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen
- Investitionsanreize.
Des Weiteren sind die regionalen Beratungsstellen zu erwähnen, die der Rubrik „Verstärkung und Ausbau der Wissensvermittlung" des Aktionsprogramms zuzuordnen sind. Die in den Flächen-Bundesländer eingerichteten Stellen dienen als Anlaufstellen in Sachen Bioenergie und Energiepflanzen für Land- und Forstwirte sowie für interessierte Bürger [Regionale Bioenergieberatung].
Download: Aktionsprogramm „Energie für morgen"








