Zertifizierung

Biomasse soll im Interesse der Umwelt, des Klima- und Naturschutzes so hergestellt werden, dass ihr Einsatz zur Energieerzeugung ab sofort mindestens 35 Prozent (ab 2017 50 %; ab 2018 60 %) weniger Treibhausgase verursacht als die Verwendung fossiler Energieträger. Weiterhin soll durch die Erzeugung der Biomasse die Zerstörung schützenswerter Flächen verhindert werden. Dies gilt insbesondere für Urwälder, Feuchtgebiete und Savannen mit hoher biologischer Vielfalt.

Am 24. August 2009 trat deshalb die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV für die Erzeugung von Strom aus flüssigen Biobrennstoffen) und am 2. November 2009 die Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) in Kraft. Die beiden Verordnungen dienen der Umsetzung der EG-Richtlinie 2009/28 vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU) und enthalten deckungsgleiche Nachweisregelungen.

Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung enthält Übergangsregelungen:
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2010 kann flüssige Biomasse auch ohne weitere Nachweise nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden.

In der Zeit vom 1. Juli 2010 bis zum 31. Dezember 2010 ist vom Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber nachzuweisen, dass die eingesetzte Biomasse entweder vor dem 1. Januar 2010 geerntet oder nachhaltig hergestellt wurde.

Den Nachweis der nachhaltigen Biomasseerzeugung müssen Biostrom-Erzeuger gegenüber dem Netzbetreiber erbringen. Im Biokraftstoff-Bereich müssen diejenigen, die den Kraftstoff in Verkehr bringen, den Nachweis gegenüber der Biokraftstoffquotenstelle erbringen. Die Nachhaltigkeits-Nachweise sollen durch Zertifizierungsstellen für die jeweiligen Glieder (sog. Schnittstellen) der Anbau- und Lieferketten verschiedener Biomassen nach entsprechender Kontrolle erstellt werden. Die zuständigen Zertifizierungsstellen werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt und kontrolliert werden. Anträge auf Anerkennung können bei der BLE gestellt werden. Auf der Homepage der BLE finden Sie weitere Informationen.

Am 18. Januar 2010 wurde als erstes Biomasse-Zertifizierungssystem „International Sustainability and Carbon Certification“ (ISCC) von der BLE vorläufig anerkannt. Der Projektkoordinator von ISCC ist das Kölner Unternehmen meó Consulting Team.

Das BMELV hatte zuvor eine seit Februar 2008 andauernde Pilotphase von ISCC über die FNR gefördert, in der bereits in verschiedenen Ländern erste Pilotzertifizierungen erfolgreich durchgeführt wurden. Mit Hilfe von ISCC soll es künftig möglich sein, in der Praxis die Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen und Mindest-Treibhausgaseinsparungen bei der Produktion von Biomasse und Bioenergie zu überprüfen.

Links zum Thema:

  • Kampagne "Deutschland hat unendlich viel Energie"
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